
Vorabbekanntmachungen von Finanzberichten und Zwischenmitteilungen
Gemäß §§ 114, 115, 117 ( ehemals 37v, 37w, 37x) des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) hat ein Unternehmen, das als Inlandsemittent Wertpapiere begibt, eine Bekanntmachung darüber zu veröffentlichen, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetseite Finanzberichte verfügbar sind.
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Geschäftsjahr 2019/2020
Bekanntmachung über den Veröffentlichungstermin des Halbjahresfinanzberichts 01.10.2019 bis 31.03.2020 am 12.05.2020 | |
Bekanntmachung über den Veröffentlichungstermin des Jahresfinanzberichts am 21.11.2019 | |

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